Der Erwerb von Geschäftsanteilen einer bereits existierenden GmbH sollte gut überlegt sein, insbesondere wenn diese Gesellschaft nur noch eine leere Hülle ist und kein Unternehmen mehr betreibt. Nimmt diese Mantelgesellschaft nach Erwerb wieder am Geschäftsleben teil, kann darin eine „wirtschaftliche
Rückforderung von Darlehensgebühren bei Bausparverträgen
Der BGH hat mit Urteil vom 08.11.2016, Az.: XI ZR 552/15, festgestellt, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Bausparvertrages enthaltene formularmäßige Klausel über die Zuschlagung einer laufzeitunabhängigen Darlehensgebühr der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegt und im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam